EU-Heimtierausweis - Identifikationsdokument für Tiere
Tierärztinnen und Tierärzte unterliegen bezüglich der Ausstellung und Abgabe
von EU-Heimtierausweisen einer Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht.
Hier wurde bundeseinheitlich ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren fest
gelegt, da die durchschnittliche Lebenserwartung der in Deutschland lebenden
Hunde und Katzen bei zehn oder mehr Jahren liegt, so dass eine Rückverfolgbarkeit
von mindestens zehn Jahren gewährleistet wird.
Der Pass dient der Identifizierung und der Kontrolle des Gesundheitsstatus eines Tieres.
Die entsprechenden Eingabefelder gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr.
576/2013 sind im Heimtierausweis auszufüllen und die Angaben in den praxiseigenen
Datenbestand aufzunehmen.
Mit Einverständnis des
Tierhalters werden seine Daten im HI-Tier Register gespeichert.
Nach der Abgabe an den Tierhalter soll der EU-Heimtierausweis in der HI-Tier
Datenbank als "ausgegeben" kenntlich gemacht werden. Die zentrale Erfassung als
„ausgegeben" erschwert Fälschungen.
*HI-Tier = Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere.