Notfälle: Eingang          Kroatenstrasse 131a
Notfall Eingang der Tierarztpraxis Prinzenhof in Kevelaer
Sommerfest
Tierarztpraxis - Prinzenhof - Kevelaer
Prinzenhof Kevelaer bei Nacht
Eingang          Wemberstrasse 39
Wemberstrasse 39 Haupteingang Tierarztpraxis Paessens Kevelaer

 Unser Sommerfest findet jedes Jahr am 2.ten Samstag im Juli von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Im jahr 2024 am 13.07. Mehr dazu findet Ihr hier.


Teamverstärkung gesucht


siehe hier


Bitte senden Sie uns eine aussagekräftige Bewerbung an: Tierarzt-Prinzenhof@online.de

Tierarztpraxis Prinzenhof

Richard Paeßens

Wemberstrasse 39

und Kroatenstrasse 131a für Notfälle und OP !

D - 47623 Kevelaer


Hunde

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Helden für Lieblinge - Wenn es um Zecken geht
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Anzeichen einer Wasservergiftung bei Hunden

Symptome die auf eine Hyperhydratation hindeuten können sind:

    Abgeschlagenheit
    Unruhe
    Aufgeblähter Bauch
    Erbrechen
    Helle Schleimhäute
    Starkes Speicheln
    Weite Pupillen
    Krämpfe
    Koordinationsstörungen
    Muskelzuckungen
    unkontrollierter Urinabsatz
    Bewusstlosigkeit


So erkennen Sie eine Dehydration bei Hunden

Symptome die auf eine Dehydration hinweisen: Der Hund ist unruhig und atmet schnell, leckt sich häufig über die Lefzen, Schnauze, Fang und Zahnfleisch sind trocken, der Hund wirkt ängstlich oder er hat leere Augen. Mit einer einfachen Methode lässt sich eine Dehydration überprüfen: Der Hund muss dazu in die Seitenlage gelegt werden.Dann zieht man Haut im Schulter-Nackenbereich langsam zu einer Falte hoch und lässt diese los. Im Normalfall sollte sich die Falte sofort zurückbilden. Verschwindet die Falte nur langsam, kann es auf eine Dehydration hindeuten. Verschwindet die Falte nicht, sollte der Hund sofort dem Tierarzt vorgestellt werden.


Hitzschlag-Symptome beim Hund

    Starkes Hecheln
    beschleunigter Pulsschlag
    schnelle flache Atmung
    vermehrter Speichelfluss
    kräftig rote oder pinke Schleimhäute
    Schaumbildung, glasiger Blick
    Erbrechen, Krämpfe
    taumelnder Gang

Maßnahmen beim Hitzschlag

Treten auffällige Symptome auf, sollte der Hund zunächst an einen kühlen Ort gebracht und die Körpertemperatur des Vierbeiners gemessen werden. Liegt diese über 40,5 °C, muss der Hund dringend behandelt werden. Dem Hund sollte dosiert Wasser (lauwarm, auf keinem Fall eiskalt!) angeboten werden – hastiges Saufen ist zu vermeiden. Außerdem empfiehlt es sich, den Hund auf einer nassen Decke abzulegen, damit dieser abkühlt. Allerdings sollte man den Vierbeiner keinesfalls mit kaltem Wasser übergießen. Wird der Hund innerhalb einer Stunde einem Tierarzt vorgestellt, steigt die Überlebenschance.



Quelle: jagderleben.de

WISSEN SIE WIRKLICH, WAS IN UND AUF IHREM HAUSTIER VOR SICH GEHT?
Parasiten wie Würmer, Zecken und Flöhe können es sich in und auf Ihrem Haustier gemütlich machen – und Sie bemerken häufig gar nichts davon. Erfahren Sie hier mehr und wählen Sie die Art Ihres Haustieres.

Urlaub: Mit dem Hund in den Süden
Kampfhundesteuer nein Danke!
Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt

Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 4. Februar 2015 (Az.: 15 K 1779/14 E) Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für  haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen.

Die Kläger halten eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit beauftragten sie eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die ihnen pro Tag 12 €, im Streitjahr 2012 insgesamt 302,90 €, in Rechnung stellte. Die Rechnungen beglichen die Kläger per Überweisung. Mit der Einkommensteuererklärung beantragten sie eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Das Finanzamt lehnte dies unter Verweis auf das einschlägige Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ab. In dieser für das Finanzamt verbindlichen Anweisung wird eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungs-, -pflege- und -arztkosten ausgeschlossen.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung habe die Versorgung von Haustieren einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters und werde deshalb von der Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst. Nach dieser Vorschrift ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20% (höchstens 4.000 €) der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gehören dazu hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen. Hierzu zählen nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf auch Leistungen, die ein Steuerpflichtiger für die Versorgung und Betreuung des in seinen Haushalt aufgenommenen Haustiers erbringt. Katzen, die in der Wohnung des Halters leben, sind dessen Haushalt zuzurechnen. Tätigkeiten wie die Reinigung des Katzenklos, die Versorgung der Katze mit Futter und Wasser und die sonstige Beschäftigung des Tieres fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch den Halter und dessen Familienangehörige erledigt. Sie gehören damit zur Hauswirtschaft des Halters.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Tollwut – eine gezähmte Zoonose

Die Chance, die gesamte Welt von der Tollwut zu befreien, wird als realistisch eingeschätzt

Die klassische Tollwut konnte in der Europäischen Union mit Hilfe vielfältiger Maßnahmen weitgehend zurückgedrängt werden. Weltweit spielt sie jedoch mit rund 60.000 Todesfällen bei Menschen, insbesondere in Afrika und Asien, noch immer eine bedeutende Rolle. Die „Global Alliance for Rabies Control“ hat sich das Ziel gesteckt, bis 2020 die Zoonose vollständig auszurotten.

Die Tollwutbekämpfung in Europa kann zu Recht als Erfolgsmodell bezeichnet werden. Seit 2008 gilt Deutschland wie viele andere west- und mitteleuropäische Länder offiziell als frei von klassischer Tollwut. Dies unterstrich auch der stellvertretende Direktor der Generaldirektion Gesundheit der Europäischen Kommission Ladislav Miko anlässlich des 10. Welt-Tollwut-Tages im vergangenen Jahr.

Wichtige Bausteine der erfolgreichen Bekämpfungsstrategie sind die Anzeigepflicht, regelmäßige Impfungen von Hunden, Regelungen zum Reiseverkehr und die Tierseuchenüberwachung sowie die flächendeckende Köderimpfung bei Füchsen. Schutzmaßnahmen sind weiterhin notwendig, um eine Wiedereinschleppung der Seuche beispielsweise durch Wildtiere oder illegal eingeführte Hunde aus Tollwutgebieten zu vermeiden. So traten 2012 in Griechenland nach 25 Jahren Tollwutfreiheit wieder Fälle auf, die möglicherweise auf Tollwutgeschehen in angrenzenden Ländern zurückzuführen sind. Positive Befunde bei Füchsen gab es im selben Jahr auch in Polen und Rumänien. Die Europäische Kommission wird aus diesem Grund die erfolgreichen Programme in den EU-Mitgliedstaaten und in Grenzgebieten zu Drittländern weiter unterstützen.

Man geht davon aus, dass zur sicheren Elimination der Tollwut rund 70 Prozent aller Hunde geimpft sein müssen. Dieser Wert ist beispielsweise in Osteuropa noch nicht erreicht. Hier spricht man von einer Impfabdeckung von 63 Prozent.

Besondere Herausforderungen sind auch alternative dezentrale Nachweisverfahren sowie die Überwindung logistischer Probleme (fehlende Infrastruktur, Laborkapazitäten, mangelnde Kontrollmöglichkeiten) vor allem in Afrika.

Kasten:
Die „Verwandten“ der klassischen Tollwut

Tollwut (Rabies) ist eine lebensgefährliche Zoonose. Überträger des klassischen Tollwut-Erregers, des Rabies-Virus aus der Gattung der Lyssa-Viren, sind Säugetiere wie Füchse oder Hunde. Mögliche Überträger mit Vektorkompetenz können auch invasive Spezies wie der Waschbär sein. Neben der klassischen (terrestrischen) Tollwut kommen weltweit auch bei einigen Fledermausarten verwandte Tollwutviren vor. In Europa handelt es sich hier um die Europäischen Fledermaustollwutviren (EBLV) 1 und 2, die auch auf den Menschen übertragen werden können. In Europa wurden bislang laut Friedrich-Loeffler-Institut fünf derartige Fälle von Erkrankungen von Menschen dokumentiert.

BU:
Die Tollwut wurde in Mittel- und Westeuropa durch systematische Impfung erfolgreich verdrängt.


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