Notfälle: Eingang          Kroatenstrasse 131a
Notfall Eingang der Tierarztpraxis Prinzenhof in Kevelaer
Sommerfest
Tierarztpraxis - Prinzenhof - Kevelaer
Prinzenhof Kevelaer bei Nacht
Eingang          Wemberstrasse 39
Wemberstrasse 39 Haupteingang Tierarztpraxis Paessens Kevelaer

 Unser Sommerfest findet jedes Jahr am 2.ten Samstag im Juli von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Im jahr 2024 am 13.07. Mehr dazu findet Ihr hier.


Teamverstärkung gesucht


siehe hier


Bitte senden Sie uns eine aussagekräftige Bewerbung an: Tierarzt-Prinzenhof@online.de

Tierarztpraxis Prinzenhof

Richard Paeßens

Wemberstrasse 39

und Kroatenstrasse 131a für Notfälle und OP !

D - 47623 Kevelaer


AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen
 Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens

1. Der Tierarzt-Klienten-Vertrag kommt durch Auftrag  und Zusage in mündlicher, schriftlicher oder  elektronischer Form bzw. das Vorstellen des   Tieres  sowie durch die mündliche Annahme des Auftrages  oder den Beginn der tierärztlichen Untersuchung  zustande. Ihm liegen diese AGB   zugrunde.

2. Die Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens verpflichtet sich zur Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Wahrung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie unter Verwendung von wissenschaftlich indizierten und allgemein anerkannten Regeln der Behandlung entsprechenden Methoden zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit des vorgestellten Tieres. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg therapeutischer Maßnahmen kann nicht gegeben werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Tierbesitzers bleibt gewahrt.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle Vorbehandlungen und eine etwaige Aggressivität seines Tieres wahrheitsgemäß offen zu legen, diagnostische und therapeutische Maßnahmen der Praxis zu unterstützen sowie tierärztlichen Anordnungen Folge zu leisten.

4. Der Tierbesitzer ist der rechtmäßige Eigentümer des Tieres. Der Auftraggeber ist die Person, die die tierärztliche Leistung in Auftrag gibt, d.h. das Tier im Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens zur Behandlung vorstellt. Der Auftraggeber ist zur Zahlung verpflichtet. In der Regel sind Tierbesitzer und Auftraggeber identisch. Sollte dies nicht der Fall sein, so versichert der Auftraggeber, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der veterinärmedizinischen Behandlung inklusive der Durchführung einer eventuell notwendigen Euthanasie zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist dieser Umstand vor Behandlungsbeginn mitzuteilen. Ist der Auftraggeber nicht der Tierhalter, haftet er neben dem Tierhalter für alle Verpflichtungen. Auftraggeber und Tierhalter sind insoweit Gesamtschuldner, unabhängig davon, wem die Rechnung übersandt wird.

5. Minderjährige können keinen Behandlungsvertrag abschließen.

6. Die Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens ist berechtigt, zur Ausführung des Untersuchungs- und Behandlungsauftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen bzw. heranzuziehen. Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Sie unterliegen dem Datenschutzgesetzt, der EU-DSGVO (s. hierfür auch Punkt 7) sowie der tierärztlichen Schweigepflicht. Kunden- und Patientendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Rück-/Überweisungen an Tierarztpraxen bzw. Kliniken, Universität, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren, bei Auftreten von melde-und anzeigepflichtigen Tierseuchen und zur Prüfung der Bonität (s. hierfür auch Punkt 7), und sämtliche zur Erfüllung des Behandlungsauftrages notwendigen Institutionen.


6a. Aus gesetzlichen Gründen ist ein nachträglicher Wiederspruch gegen die Erhebung von notwendigen Daten nur für die Zukunft möglich und nicht rückwirkend.


7. Die Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeitet das Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrag von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.
Für den Umgang mit Daten bei der Creditreform sind wir nicht verantwortlich. Weitere Informationen bitte bei der Creditreform anfragen.

8. Die voraussichtlichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen des Tieres sind nur Schätzungen des Tierarztes aus der zum Zeitpunkt der Schätzung abgegebenen Sicht.
Sie sind daher nicht verbindlich.

9. Die Gebühren und Preise, nach denen die in unserem Tierarztpraxis Prinzenhof durchgeführten tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden, richten sich nach der Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte vom 15. August 2022, ab dem 22. November 2022 gesetzlich bindend.

Wir sind gesetzlich verpflichtet die Preise von rezeptpflichtigen Medikamenten auf der Grundlage der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) berechnen.

10. Alle Leistungen sind grundsätzlich sofort in bar oder per EC Karte zu bezahlen. Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens behält sich vor, gegen Vorkasse tätig zu werden. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können.

11. Die von der Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens abgegeben Artikel und Waren bleiben deren Eigentum, solange der Klient nicht seine gesamten Verbindlichkeiten ihr gegenüber erfüllt hat.

12. Die Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens behält sich Preisanpassungen entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland vor. Ihre Angebote sind u.a. aufgrund etwaiger unvorhersehbarer Umstände des einzelnen Falles grundsätzlich freibleibend.

13. Der Umtausch oder die Rücknahme von Arznei- und Ergänzungsfuttermitteln ist aus arzneimittelrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich.

14. Behinderungen durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.

15. Die Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens verschafft durch Auslegen im Wartezimmer und Veröffentlichung auf ihrer Homepage dem Klienten die Möglichkeit vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Er erklärt mit Auftragserteilung sie gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

16. Die Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Abrechnung mit z.B. den Tierkrankenversicherungen AGILA und Uelzener an. Die Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens ist auch nach bereits mehrfach erfolgter Abrechnung über eine der genannten Versicherungen hierzu nicht verpflichtet und kann für zukünftige Behandlungen die übliche sofortige Barzahlung oder Zahlung mit EC Karte verlangen.

17. In der Tierarztpraxis Prinzenhof Richard Paeßens verbliebene Transportboxen und andere zurückgelassene Gegenstände (z.B. Decken, Spielzeuge etc.) müssen nach Entlassung des Tieres innerhalb von zehn Tagen aus hygienischen Gründen entsorgt werden.


18.Ausgeliehene Gegenstände wie Transportboxen, Fangeinrichtungen etc. sind nach spätestens 14 Tagen sauber und funktionsfähig zurück zu geben. Sollte dieses nicht geschehen ist die Praxis berechtigt den Neupreis als Wiederbeschaffung zu berechnen.

Ungeachtet dessen wird eine Leihgebühr und eine Reinigungs- Desinfektionsgebühr berechnet und fällig.
19. Für Termine die versäumt oder nicht rechtzeitig abgesagt werden sind wir berechtigt eine Entschädigung für die entgangene Möglichkeit der Neubelegung der Termine zu berechnen.
Für einfache Termine ist die Absagefrist 24 Stunden, für Zeitaufwändige Termine wie z.B. Operationen oder Hausbesuche muss die Absage 48 Stunden vorher erfolgen.

20. Bei nicht Abholung von Tieren, z.B. nach Operationen fallen Pensionskosten an.







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